Nicht jede/r DiabetikerIn bekommt einen Schwerbehinderten-Ausweis – auch nicht jede/r möchte ihn überhaupt haben. Wenngleich die Frage der Zutrittsrechte mit Hund insgesamt eine juristisch ungeklärte Angelegenheit ist, zeigt die Erfahrung im Alltag, dass der Mensch in Begleitung eines Hypo-Hundes nur dann Sonderrechte bekommen kann, wenn er im Besitz des Schwerbehinderten-Ausweises ist und der Hund eine Kennweste trägt, die er mit erfolgreichem Bestehen einer Prüfung bekommt.
Viele Institutionen, Geschäfte und Behörden verlangen einen Prüfungsnachweis in Form eines Ausweises und sogar eine Bescheinigung vom Arzt.
Eine Stellungnahme des Bundesbehindertenbeauftragten für ein barrierefreies Mitführen des Hundes finden Sie hier.
Der Bundesrat beschließt im Februar 2017 die Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden. Lesen Sie weiter
Für das Beantragen eines Schwerbehindertenausweises finden Sie helfende Informationen hier.
In der Schweiz wird Diabetes in der Regel nicht als Grund für eine Schwerbehinderung anerkannt. Genauere Informationen zur Rechtslage finden Sie in einer Stellungnahme der Schweizerischen Diabetes Gesellschaft hier.
Neue Zutrittsrechte für Assistenzhunde in Schleswig-Holstein sind jetzt juristisch geregelt. Weiterlesen beim Schleswig-Holsteinischen Landtag (PDF-Datei)